Information des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland
Ablesung
der Wasserzähler
in
der Gemeinde Oggau
Sehr
geehrte Wasserabnehmer !
Grundlage für
die Erstellung des jährlichen Wasserabgaben – Bescheides ist die Ablesung der
Wasserzähler. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV
mit qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird – aufzusuchen und den
aktuellen Wasserzählerstand fest zu halten. Die Bediensteten des Wasser-leitungsverbandes werden die
notwendigen Arbeiten in der Zeit vom
18. Juni 2018 bis 05. Juli 2018
durchführen.
In diesem Zusammenhang ergeht an Sie das höfliche Ersuchen, den
Wasserleitungsverband bei der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.
Ein Hinweis für Anlagenbesitzer mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich Sie darauf
hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung die Ablesung
des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden
muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht
von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie
werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Ablesung des
Wasserzählers auszupumpen. Für den Fall,
dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sehen wir
uns leider gezwungen, Ihnen – für den entstandenen Aufwand – ein Pauschale in
Höhe von Euro 56,00 zzgl. UST in Rechnung zu stellen.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen
wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland